Ein Kurzgutachten für Immobilien ist eine kompakte Form eines Immobilienwertgutachtens, das den Wert einer Immobilie in übersichtlicher und kurzer Form darstellt – im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten (auch Vollgutachten genannt), das ausführlich und gerichtsfest ist.
Wann ist ein Kurzgutachten sinnvoll?
- Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie zur Orientierung
-Zur internen Vermögensübersicht
- Bei Schenkungen oder Erbschaften (ohne Streitpotenzial)
- Bei Bankanfragen, sofern kein Vollgutachten gefordert wird
Ein Vollgutachten (auch Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB) ist ein detailliertes, rechtssicheres Gutachten über den Marktwert einer Immobilie. Es wird von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder zertifizierten Gutachtern erstellt und ist insbesondere dann erforderlich, wenn rechtliche oder steuerliche Fragestellungen eine Rolle spielen.
Wann braucht man ein Vollgutachten:
- Scheidungen (für Zugewinnausgleich)
- Erbschaftsregelungen (z. B. Pflichtteilsanspruch)
- Zwangsversteigerung
- Finanzamt (bei Schenkung, Erbschaft, Betriebsvermögen)
- gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Bilanzierung/ Unternehmensbewertungen
Ein Baugutachten (auch Bauzustands- oder Bauschadensgutachten) ist ein technisches Gutachten, das den baulichen Zustand einer Immobilie oder eines Bauwerks dokumentiert und bewertet.
Diese Gutachtenform wird ausschließlich in Kooperation mit Bausachverständigen oder Architekten angeboten, kann jedoch mit unseren Leistungen kombiniert werden.
Wir empfehlen das Baugutachten bei:
- Hauskauf: Prüfung auf versteckte Mängel
- Bauschäden: Risse, Feuchtigkeit, Schimmel, Setzungen, statische Probleme
- Bauabnahme: Prüfung auf Mängel nach Neubau oder Sanierung
- Modernisierungsplanung: Einschätzung von Zustand und Maßnahmenbedarf
- Baustreitigkeiten: Beweissicherung, z. B. gegen Handwerker oder Nachbarn